Legende

Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag (öffentlicher Ruhetag)
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag (gemäss ArG, Art. 20a1)
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag (meist ab Mittag)
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag (Geschäfte, Schulen, Verwaltungen meist geschlossen), Bankenfeiertag; im Sinne des "Europäischen Übereinkommens über die Berechnung der Fristen" wird dieser Tag wie ein gesetzlicher Feiertag behandelt (Art. 5).
5
Ereignistag
xx %
Dieser Feiertag gilt nicht im gesamten Gebiet. Bitte präzisieren Sie die Ortsauswahl.
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provisorisches Datum (noch nicht offiziell festgelegt)

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