1
    gesetzlich anerkannter Feiertag (öffentlicher Ruhetag)
    2
    den Sonntagen gleichgestellter Feiertag (gemäss ArG, Art. 20a1)
    3
    halber, den Sonntagen gleichgestellter Feiertag (gemäss ArG, Art. 20a1) (meist ab Mittag)
   4
    gesetzlich nicht anerkannter Feiertag (Geschäfte, Schulen, Verwaltungen meist geschlossen), Bankenfeiertag; 
    im Sinne des "Europäischen Übereinkommens über die Berechnung der Fristen" wird dieser Tag wie ein gesetzlicher Feiertag behandelt (Art. 5).
    5
   Ereignistag
    xx %
   Dieser Feiertag gilt nicht im gesamten Gebiet. Bitte präzisieren Sie die Ortsauswahl.
                                        
    *
   provisorisches Datum (noch nicht offiziell festgelegt)