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Bundesland Baden-Württemberg

Archiv - Schulferien 2002

In Baden-Württemberg entscheidet die Schulkonferenz, ob der Unterricht auf fünf oder sechs Wochentage verteilt wird (§ 47 Abs. 3 Ziff. 2 Schulgesetz). Im Falle der Sechstagewoche sind die eingetragenen Samstage unterrichtsfrei (im Falle der Fünftagewoche sowieso).
Die Faschingsferien sind nicht zentral geregelt. Fragen Sie deshalb bei den zuständigen Schulen nach, ob Rosenmontag, Fasnacht und Aschermittwoch unterrichtsfrei sind.

Verfügbare Schulferiendaten für Bundesland Baden-Württemberg: 23.12.2004 - 07.09.2030

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