Hilari

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Hellikon Gemeinde CH kein Feiertag
Kaiseraugst Gemeinde CH kein Feiertag
Magden Gemeinde CH kein Feiertag
Möhlin Gemeinde CH kein Feiertag
Mumpf Gemeinde CH kein Feiertag
Obermumpf Gemeinde CH kein Feiertag
Olsberg Gemeinde CH kein Feiertag
Rheinfelden Gemeinde CH kein Feiertag
Schupfart Gemeinde CH kein Feiertag
Stein (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Wallbach Gemeinde CH kein Feiertag
Wegenstetten Gemeinde CH kein Feiertag
Zeiningen Gemeinde CH kein Feiertag
Zuzgen Gemeinde CH kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Die Sage

von Oliver Schmid
Der Hilari gilt als einer der ältesten "Fasnachts-Bräuche" des Kantons Zürich und wird ausschliesslich in den Cholfirst-Gemeinden Feuerthalen, Flurlingen, Langwiesen und Laufen-Uhwiesen gefeiert. Das Datum des Festes wird durch den Tag des heiligen Hilarius, den 13.Januar, bestimmt. Fällt nämlich der 13. Januar auf einen Freitag, so wird der Hilari an diesem Wochenende (Freitag und Samstag) gefeiert. Fällt der 13. Januar jedoch auf einen anderen Wochentag, so findet er erst am darauffolgenden Wochenende statt.
Zurückgeführt wird der Hilari auf die Sage des Burgfräuleins Berta von Laufen. Ein schwäbischer Ritter hielt einst um die Hand des Burgfräuleins an. Da diese aber ihr Volk nicht verlassen wollte, wies sie den edlen Ritter zurück. In seiner Ehre verletzt, belagerte der Edelsmann mit seinem Gefolge die Burg. Berta schickte heimlich Boten aus, um Hilfe zu holen. Die Bauern der vier Cholfirstgemeinden eilten kampfesmutig herbei, um ihre Herrin aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Sie vertrieben die Belagerer und befreiten Berta aus ihrer Not. Zum Danke schenkte Berta von Laufen den vier Gemeinden den Cholfirstwald. Es wurde ein Freudenfest gefeiert, welches bis heute, an eben diesem vorgenannten Wochenende im Januar, jährlich aufs Neue stattfindet.