Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 01. Juni 2000 (Woche 22)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Amsoldingen Gemeinde CH
Blumenstein Gemeinde CH
Buchholterberg Gemeinde CH
Burgistein Gemeinde CH
Eriz Gemeinde CH
Fahrni Gemeinde CH
Forst-Längenbühl Gemeinde CH
Gurzelen Gemeinde CH
Heiligenschwendi Gemeinde CH
Heimberg Gemeinde CH
Hilterfingen Gemeinde CH
Homberg Gemeinde CH
Horrenbach-Buchen Gemeinde CH
Oberhofen am Thunersee Gemeinde CH
Oberlangenegg Gemeinde CH
Pohlern Gemeinde CH
Reutigen Gemeinde CH
Seftigen Gemeinde CH
Sigriswil Gemeinde CH
Steffisburg Gemeinde CH
Stocken-Höfen Gemeinde CH
Teuffenthal (BE) Gemeinde CH
Thierachern Gemeinde CH
Thun Gemeinde CH
Uebeschi Gemeinde CH
Uetendorf Gemeinde CH
Unterlangenegg Gemeinde CH
Uttigen Gemeinde CH
Wachseldorn Gemeinde CH
Wattenwil Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Auffahrt oder Christi Himmelfahrt

Auffahrt wird stets an einem Donnerstag, 40 Tage nach dem Ostersonntag begangen. In der Hl. Schrift steht: "Den Aposteln hat er nach seinem Leiden durch viele Beweise gezeigt, dass er lebt. 40 Tage hindurch ist er ihnen erschienen und hat vom Reich Gottes gesprochen".

Im Lukas-Evangelium als auch in der von Lukas verfassten Apostelgeschichte ist dies festgehalten: Nachdem Jesus am 3. Tage auferstanden von den Toten war und mit seinen Jüngern gesprochen hatte, so heisst es dort, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihm auf…

Man nimmt an, das bereits ab 400 n. Chr. Auffahrt gefeiert wurde.

Diese Himmelfahrt, so im Katechismus der kath. Kirche festgehalten, meint den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Christi Himmelfahrt in Italien

von Paul Berger
Es laufen derzeit intensive Bemühungen den Christi Himmelfahrtstag in Italien wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Er wurde im Jahre 1977 leider abgeschafft. Es liegen bereits einige Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch wieder ins neue Parlament eingebracht werden nach den Parlamentswahlen im April 2008. Die Chancen für eine Wiedereinführun dieses Festtages stehen gut.