Fasnacht

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Aesch (ZH) Gemeinde CH kein Feiertag
Birmensdorf (ZH) Gemeinde CH kein Feiertag
Dietikon Gemeinde CH kein Feiertag
Geroldswil Gemeinde CH kein Feiertag
Oberengstringen Gemeinde CH kein Feiertag
Oetwil an der Limmat Gemeinde CH kein Feiertag
Schlieren Gemeinde CH kein Feiertag
Uitikon Gemeinde CH kein Feiertag
Unterengstringen Gemeinde CH kein Feiertag
Urdorf Gemeinde CH kein Feiertag
Weiningen (ZH) Gemeinde CH kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Verschiebung Herrenfasnacht, Alte Fasnacht

Die Datumsverschiebung zwischen der Herren Fasnacht und der alten Fasnacht stammt wahrscheinlich aus der Zeit der Umstellung vom Julianischen auf den Gregorianischen Kalender. Dieser unterschied beträgt 10 Tage...Donnerstag bis Montag...während Basel bereits 1583 auf den Gregorianischen Kalender wechselte, war dies in den Katholischen Gebieten Luzern usw. erst 1584 - 1587 der Fall...so war natürlich auch die Fasnacht um 10 Tage verschoben. Zudem hängt die Fasnacht ja mit dem Termin des Osterfestes zusammen, das Osterfest wird aber erst seit 1776 von katholischen und evangelischen Christen auf die gleiche Weise bestimmt...