Hilari

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Bachenbülach Gemeinde CH
Bassersdorf Gemeinde CH
Bülach Gemeinde CH
Dietlikon Gemeinde CH
Eglisau Gemeinde CH
Embrach Gemeinde CH
Freienstein-Teufen Gemeinde CH
Glattfelden Gemeinde CH
Hochfelden Gemeinde CH
Höri Gemeinde CH
Hüntwangen Gemeinde CH
Kloten Gemeinde CH
Lufingen Gemeinde CH
Nürensdorf Gemeinde CH
Oberembrach Gemeinde CH
Opfikon Gemeinde CH
Rafz Gemeinde CH
Rorbas Gemeinde CH
Wallisellen Gemeinde CH
Wasterkingen Gemeinde CH
Wil (ZH) Gemeinde CH
Winkel Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Die Sage

von Oliver Schmid
Der Hilari gilt als einer der ältesten "Fasnachts-Bräuche" des Kantons Zürich und wird ausschliesslich in den Cholfirst-Gemeinden Feuerthalen, Flurlingen, Langwiesen und Laufen-Uhwiesen gefeiert. Das Datum des Festes wird durch den Tag des heiligen Hilarius, den 13.Januar, bestimmt. Fällt nämlich der 13. Januar auf einen Freitag, so wird der Hilari an diesem Wochenende (Freitag und Samstag) gefeiert. Fällt der 13. Januar jedoch auf einen anderen Wochentag, so findet er erst am darauffolgenden Wochenende statt.
Zurückgeführt wird der Hilari auf die Sage des Burgfräuleins Berta von Laufen. Ein schwäbischer Ritter hielt einst um die Hand des Burgfräuleins an. Da diese aber ihr Volk nicht verlassen wollte, wies sie den edlen Ritter zurück. In seiner Ehre verletzt, belagerte der Edelsmann mit seinem Gefolge die Burg. Berta schickte heimlich Boten aus, um Hilfe zu holen. Die Bauern der vier Cholfirstgemeinden eilten kampfesmutig herbei, um ihre Herrin aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Sie vertrieben die Belagerer und befreiten Berta aus ihrer Not. Zum Danke schenkte Berta von Laufen den vier Gemeinden den Cholfirstwald. Es wurde ein Freudenfest gefeiert, welches bis heute, an eben diesem vorgenannten Wochenende im Januar, jährlich aufs Neue stattfindet.