St. Peter und Paul

Mittwoch, 29. Juni 2005 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Aeschi (SO) Gemeinde CH
Biberist Gemeinde CH
Bolken Gemeinde CH
Deitingen Gemeinde CH
Derendingen Gemeinde CH
Drei Höfe Gemeinde CH
Etziken Gemeinde CH
Gerlafingen Gemeinde CH
Halten Gemeinde CH
Horriwil Gemeinde CH
Hüniken Gemeinde CH
Kriegstetten Gemeinde CH
Lohn-Ammannsegg Gemeinde CH
Luterbach Gemeinde CH
Obergerlafingen Gemeinde CH
Oekingen Gemeinde CH
Recherswil Gemeinde CH
Subingen Gemeinde CH
Zuchwil Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.