Nationalfeiertag Schweiz

Sonntag, 01. August 2004 (Woche 31)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Bärschwil Gemeinde CH
Beinwil (SO) Gemeinde CH
Breitenbach Gemeinde CH
Büsserach Gemeinde CH
Erschwil Gemeinde CH
Fehren Gemeinde CH
Grindel Gemeinde CH
Himmelried Gemeinde CH
Kleinlützel Gemeinde CH
Meltingen Gemeinde CH
Nunningen Gemeinde CH
Zullwil Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Die 1. August-Feiern

Viele Menschen schmücken ihr Zuhause mit Schweizer- und Kantonsfahnen. In den Gemeinden finden abends Feiern statt, wobei jede Ortschaft ihre Traditionen pflegt. Oft hält eine regional bekannte Persönlichkeit eine Rede und der örtliche Musikverein spielt auf. Ob privat, oder auf dem Dorfplatz: Man trifft sich, sitzt zusammen, redet und isst etwas.

Beim Einbruch der Dunkelheit sieht man viele Kinder mit Lampions (Papierlaternen mit Kerzen) und überall wird gefeuerwerkelt. In den Bergen sieht man auf vielen Gipfeln Höhenfeuer: meterhoh brennende Holzkegel, die von weither sichtbar sind.

Wissenswert zum 1. August

Was die Ladenöffnungszeiten betrifft, so wird der 31. Juli wie ein Samstag und der 1. August wie ein Sonntag behandelt.

1. August

von Rita Ackermann
Mittlerweile ist es an den meisten Orten so, dass am Abend des 31. Juli in den 1. August hineingefeiert wird, damit die Schweizer am 2. August wieder einen klaren Kopf haben ;)