St. Peter und Paul

Freitag, 29. Juni 2018 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Beromünster Gemeinde CH kein Feiertag
Büron Gemeinde CH kein Feiertag
Buttisholz Gemeinde CH kein Feiertag
Eich Gemeinde CH kein Feiertag
Geuensee Gemeinde CH kein Feiertag
Grosswangen Gemeinde CH kein Feiertag
Hildisrieden Gemeinde CH kein Feiertag
Knutwil Gemeinde CH kein Feiertag
Mauensee Gemeinde CH kein Feiertag
Neuenkirch Gemeinde CH kein Feiertag
Nottwil Gemeinde CH kein Feiertag
Oberkirch Gemeinde CH kein Feiertag
Rickenbach (LU) Gemeinde CH kein Feiertag
Ruswil Gemeinde CH kein Feiertag
Schenkon Gemeinde CH kein Feiertag
Schlierbach Gemeinde CH kein Feiertag
Sempach Gemeinde CH kein Feiertag
Sursee Gemeinde CH kein Feiertag
Triengen Gemeinde CH kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.