St. Peter und Paul

Donnerstag, 29. Juni 2000 (Woche 26)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Bever Gemeinde CH
Bregaglia Gemeinde CH
Celerina/Schlarigna Gemeinde CH
La Punt-Chamues-ch Gemeinde CH
Madulain Gemeinde CH
Pontresina Gemeinde CH
S-chanf Gemeinde CH
Samedan Gemeinde CH
Sils im Engadin/Segl Gemeinde CH
Silvaplana Gemeinde CH
St. Moritz Gemeinde CH
Zuoz Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.