Verenatag

Sonntag, 01. September 2024 (Woche 35)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ermland-Masuren Wojewodschaft PL kein Feiertag
Großpolen Wojewodschaft PL kein Feiertag
Heiligkreuz Wojewodschaft PL kein Feiertag
Karpatenvorland Wojewodschaft PL kein Feiertag
Kleinpolen Wojewodschaft PL kein Feiertag
Kujawien-Pommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lebus Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lodsch Wojewodschaft PL kein Feiertag
Lublin Wojewodschaft PL kein Feiertag
Masowien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Niederschlesien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Oppeln Wojewodschaft PL kein Feiertag
Podlachien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Pommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Schlesien Wojewodschaft PL kein Feiertag
Westpommern Wojewodschaft PL kein Feiertag
Religion
Gedenktag katholisch
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Heilige St. Verena

Verena ist die Zurzacher Heilige.
Die Legenden um ihr Leben wurden vor mehr als tausend Jahren aufgezeichnet. Sie erzählen, dass Verena im 3. Jahrhundert in Ägypten zur Welt kam. Im Gefolge der thebäischen Legion zog sie über Mailand, St. Maurice, Solothurn und Koblenz bis nach Zurzach. Verena kümmerte sich um Arme und Kranke. Dargestellt wird sie mit Kamm und Krug.

Das Grab der Heiligen Verena befindet sich im Zurzacher Verenamünster. Ihre Verehrung hier geht bis ins 5. Jahrhundert zurück.

Im Laufe der Zeit wurde Verena zur Patronin der Müller, der Schiffer und der Pfarrhaushälterinnen. Auf ihre Fürsprache versprach man sich Hilfe bei Kinderlosigkeit und bei Augenleiden. Seit 2003 ist sie Co-Patronin des Bistums Basel.

Ihr Fest, der Verenatag, wird jeweils am 1. September begangen.

Textkopie aus der Homepage der Kath. Parrei Sankt Verena in Bad Zurzach.