Unabhängigkeitstag Finnland

Freitag, 06. Dezember 2024 (Woche 49)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Andelfingen Gemeinde CH kein Feiertag
Benken (ZH) Gemeinde CH kein Feiertag
Berg am Irchel Gemeinde CH kein Feiertag
Buch am Irchel Gemeinde CH kein Feiertag
Dachsen Gemeinde CH kein Feiertag
Dorf Gemeinde CH kein Feiertag
Feuerthalen Gemeinde CH kein Feiertag
Flaach Gemeinde CH kein Feiertag
Flurlingen Gemeinde CH kein Feiertag
Henggart Gemeinde CH kein Feiertag
Kleinandelfingen Gemeinde CH kein Feiertag
Marthalen Gemeinde CH kein Feiertag
Ossingen Gemeinde CH kein Feiertag
Rheinau Gemeinde CH kein Feiertag
Stammheim Gemeinde CH kein Feiertag
Thalheim an der Thur Gemeinde CH kein Feiertag
Trüllikon Gemeinde CH kein Feiertag
Truttikon Gemeinde CH kein Feiertag
Uhwiesen Gemeinde CH kein Feiertag
Volken Gemeinde CH kein Feiertag
Weitere Feiertage am gleichen Datum:
Feiertag Klasse
St. Nikolaus5
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Unabhängigkeitstag in Finnland

Mit dem allmählichen Aufstieg Russlands zur Großmacht kam es immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Schweden und dem Zarenreich, worunter Finnland als "Puffer" zwischen beiden Ländern leiden musste.

Nachdem Finnland dadurch immer wieder unter schwedischer oder russischer Herrschaft stand, erklärte sich Finnland nach dem Zusammenbruch des Zarenreiches am 06. Dezember 1917 für selbstständig.

Die Unabhänigkeit Finnlands ist an diesem Tag auch heute noch Anlass für viele Feierlichkeiten.
Der/die Präsident/in empfängt im Präsidentenpalais in Helsinki eine Menge finnischer Persönlichkeiten, die Schaufenster in den Städten werden in den Nationalfarben blau und weiß dekoriert, überall wehen finnische Flaggen. Es werden Reden von Politikern gehalten, kulturelle Veranstaltungen besucht und Feuerwerke gezündet. Dafür werden in vielen Innenstädten für die Zeit der Feierlichkeiten Straßen abgeriegelt, wodurch es zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen kann. Fahrverbote sind jedoch nicht verhängt.

Für Lieferungen sollte man jedoch einen anderen Tag wählen, da Firmen und Geschäfte geschlossen sind.