In Baden-Württemberg entscheidet die Schulkonferenz, ob der Unterricht auf fünf oder sechs Wochentage verteilt wird (§ 47 Abs. 3 Ziff. 2 Schulgesetz). Im Falle der Sechstagewoche sind die eingetragenen Samstage unterrichtsfrei (im Falle der Fünftagewoche sowieso).
Die Faschingsferien sind nicht zentral geregelt. Fragen Sie deshalb bei den zuständigen Schulen nach, ob Rosenmontag, Fasnacht und Aschermittwoch unterrichtsfrei sind.
Bitte beachten Sie:
Da unsere Datensammlung zunehmend systematisch ausgelesen wurde, veröffentlichen wir nicht mehr alle vergangenen Daten.
Verfügbare Feiertagsdaten für Bundesland Baden-Württemberg: 01.01.2000 - 31.12.2050.
Verfügbare Schulferiendaten für Bundesland Baden-Württemberg:
23.12.2004 - 07.09.2030
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Daten für 2009 benötigen.