Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 01. Mai 2008 (Woche 18)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Beatenberg Gemeinde CH
Bönigen Gemeinde CH
Brienz (BE) Gemeinde CH
Brienzwiler Gemeinde CH
Därligen Gemeinde CH
Grindelwald Gemeinde CH
Gsteigwiler Gemeinde CH
Gündlischwand Gemeinde CH
Guttannen Gemeinde CH
Habkern Gemeinde CH
Hasliberg Gemeinde CH
Hofstetten bei Brienz Gemeinde CH
Innertkirchen Gemeinde CH
Interlaken Gemeinde CH
Iseltwald Gemeinde CH
Lauterbrunnen Gemeinde CH
Leissigen Gemeinde CH
Lütschental Gemeinde CH
Matten bei Interlaken Gemeinde CH
Meiringen Gemeinde CH
Niederried bei Interlaken Gemeinde CH
Oberried am Brienzersee Gemeinde CH
Ringgenberg (BE) Gemeinde CH
Saxeten Gemeinde CH
Schattenhalb Gemeinde CH
Schwanden bei Brienz Gemeinde CH
Unterseen Gemeinde CH
Wilderswil Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Auffahrt oder Christi Himmelfahrt

Auffahrt wird stets an einem Donnerstag, 40 Tage nach dem Ostersonntag begangen. In der Hl. Schrift steht: "Den Aposteln hat er nach seinem Leiden durch viele Beweise gezeigt, dass er lebt. 40 Tage hindurch ist er ihnen erschienen und hat vom Reich Gottes gesprochen".

Im Lukas-Evangelium als auch in der von Lukas verfassten Apostelgeschichte ist dies festgehalten: Nachdem Jesus am 3. Tage auferstanden von den Toten war und mit seinen Jüngern gesprochen hatte, so heisst es dort, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihm auf…

Man nimmt an, das bereits ab 400 n. Chr. Auffahrt gefeiert wurde.

Diese Himmelfahrt, so im Katechismus der kath. Kirche festgehalten, meint den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Christi Himmelfahrt in Italien

von Paul Berger
Es laufen derzeit intensive Bemühungen den Christi Himmelfahrtstag in Italien wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Er wurde im Jahre 1977 leider abgeschafft. Es liegen bereits einige Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch wieder ins neue Parlament eingebracht werden nach den Parlamentswahlen im April 2008. Die Chancen für eine Wiedereinführun dieses Festtages stehen gut.