Kirchweihfest

Sonntag, 01. Mai 2016 (Woche 17)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Bern Stadt CH kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Unter dem Schutz der hl. Maria

Am 1. Mai 1904 wurde die Pfarrkirche der röm. kath. Kirchgemeinde unter den Schutz der hl. Maria gestellt. Seither gilt dieser Tag in Hildisrieden als Kirchweihtag.
Quelle: Gemeinde Hildisrieden