Christi Himmelfahrt

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Andalusien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Aragonien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Asturien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Balearische Inseln autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Baskenland autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Ceuta autonome Stadt ES kein Feiertag
Extremadura autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Galicien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kanarische Inseln autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kantabrien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kastilien-La Mancha autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Kastilien-León autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Katalonien autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
La Rioja autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Madrid autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Melilla autonome Stadt ES kein Feiertag
Murcia Region ES kein Feiertag
Navarra autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Valencia autonome Gemeinschaft ES kein Feiertag
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Auffahrt oder Christi Himmelfahrt

Auffahrt wird stets an einem Donnerstag, 40 Tage nach dem Ostersonntag begangen. In der Hl. Schrift steht: "Den Aposteln hat er nach seinem Leiden durch viele Beweise gezeigt, dass er lebt. 40 Tage hindurch ist er ihnen erschienen und hat vom Reich Gottes gesprochen".

Im Lukas-Evangelium als auch in der von Lukas verfassten Apostelgeschichte ist dies festgehalten: Nachdem Jesus am 3. Tage auferstanden von den Toten war und mit seinen Jüngern gesprochen hatte, so heisst es dort, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihm auf…

Man nimmt an, das bereits ab 400 n. Chr. Auffahrt gefeiert wurde.

Diese Himmelfahrt, so im Katechismus der kath. Kirche festgehalten, meint den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Christi Himmelfahrt in Italien

von Paul Berger
Es laufen derzeit intensive Bemühungen den Christi Himmelfahrtstag in Italien wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Er wurde im Jahre 1977 leider abgeschafft. Es liegen bereits einige Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch wieder ins neue Parlament eingebracht werden nach den Parlamentswahlen im April 2008. Die Chancen für eine Wiedereinführun dieses Festtages stehen gut.