Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 29. Mai 2014 (Woche 22)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Baltschieder Gemeinde CH 2
Eisten Gemeinde CH 2
Embd Gemeinde CH 2
Grächen Gemeinde CH 2
Lalden Gemeinde CH 2
Randa Gemeinde CH 2
Saas-Almagell Gemeinde CH 2
Saas-Balen Gemeinde CH 2
Saas-Fee Gemeinde CH 2
Saas-Grund Gemeinde CH 2
St. Niklaus Gemeinde CH 2
Stalden (VS) Gemeinde CH 2
Staldenried Gemeinde CH 2
Täsch Gemeinde CH 2
Törbel Gemeinde CH 2
Visp Gemeinde CH 2
Visperterminen Gemeinde CH 2
Zeneggen Gemeinde CH 2
Zermatt Gemeinde CH 2
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Auffahrt oder Christi Himmelfahrt

Auffahrt wird stets an einem Donnerstag, 40 Tage nach dem Ostersonntag begangen. In der Hl. Schrift steht: "Den Aposteln hat er nach seinem Leiden durch viele Beweise gezeigt, dass er lebt. 40 Tage hindurch ist er ihnen erschienen und hat vom Reich Gottes gesprochen".

Im Lukas-Evangelium als auch in der von Lukas verfassten Apostelgeschichte ist dies festgehalten: Nachdem Jesus am 3. Tage auferstanden von den Toten war und mit seinen Jüngern gesprochen hatte, so heisst es dort, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihm auf…

Man nimmt an, das bereits ab 400 n. Chr. Auffahrt gefeiert wurde.

Diese Himmelfahrt, so im Katechismus der kath. Kirche festgehalten, meint den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Christi Himmelfahrt in Italien

von Paul Berger
Es laufen derzeit intensive Bemühungen den Christi Himmelfahrtstag in Italien wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Er wurde im Jahre 1977 leider abgeschafft. Es liegen bereits einige Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch wieder ins neue Parlament eingebracht werden nach den Parlamentswahlen im April 2008. Die Chancen für eine Wiedereinführun dieses Festtages stehen gut.