Kirchweihfest

Montag, 01. Mai 2017 (Woche 18)

Wo gilt dieser Feiertag?

Länder Schweiz Kanton Luzern Amt Sursee Gemeinde Hildisrieden

               

Ort Typ Land Klasse
Hildisrieden Gemeinde CH 1
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Unter dem Schutz der hl. Maria

Am 1. Mai 1904 wurde die Pfarrkirche der röm. kath. Kirchgemeinde unter den Schutz der hl. Maria gestellt. Seither gilt dieser Tag in Hildisrieden als Kirchweihtag.
Quelle: Gemeinde Hildisrieden