Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 01. Mai 2008 (Woche 18)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ammerswil Gemeinde CH
Boniswil Gemeinde CH
Brunegg Gemeinde CH
Dintikon Gemeinde CH
Egliswil Gemeinde CH
Fahrwangen Gemeinde CH
Hallwil Gemeinde CH
Hendschiken Gemeinde CH
Holderbank (AG) Gemeinde CH
Hunzenschwil Gemeinde CH
Lenzburg Gemeinde CH
Meisterschwanden Gemeinde CH
Möriken-Wildegg Gemeinde CH
Niederlenz Gemeinde CH
Othmarsingen Gemeinde CH
Rupperswil Gemeinde CH
Schafisheim Gemeinde CH
Seengen Gemeinde CH
Seon Gemeinde CH
Staufen Gemeinde CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Auffahrt oder Christi Himmelfahrt

Auffahrt wird stets an einem Donnerstag, 40 Tage nach dem Ostersonntag begangen. In der Hl. Schrift steht: "Den Aposteln hat er nach seinem Leiden durch viele Beweise gezeigt, dass er lebt. 40 Tage hindurch ist er ihnen erschienen und hat vom Reich Gottes gesprochen".

Im Lukas-Evangelium als auch in der von Lukas verfassten Apostelgeschichte ist dies festgehalten: Nachdem Jesus am 3. Tage auferstanden von den Toten war und mit seinen Jüngern gesprochen hatte, so heisst es dort, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihm auf…

Man nimmt an, das bereits ab 400 n. Chr. Auffahrt gefeiert wurde.

Diese Himmelfahrt, so im Katechismus der kath. Kirche festgehalten, meint den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Christi Himmelfahrt in Italien

von Paul Berger
Es laufen derzeit intensive Bemühungen den Christi Himmelfahrtstag in Italien wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Er wurde im Jahre 1977 leider abgeschafft. Es liegen bereits einige Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch wieder ins neue Parlament eingebracht werden nach den Parlamentswahlen im April 2008. Die Chancen für eine Wiedereinführun dieses Festtages stehen gut.