St. Peter und Paul

Sonntag, 29. Juni 2003 (Woche 26)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Albula Bezirk CH
Bernina Bezirk CH
Hinterrhein Bezirk CH
Imboden Bezirk CH
Inn Bezirk CH
Landquart Bezirk CH
Maloja / Maloggia Bezirk CH
Moesa Bezirk CH
Plessur Bezirk CH
Prättigau-Davos Bezirk CH
Surselva Bezirk CH
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Hochfest Peter und Paul 29. Juni in Italien

von Paul Berger
In Italien wurde der Peter und Paulstag im Jahre 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, mit Ausnahme der Gemeinde Rom. Dort gilt der 29. Juni als Patronatstag und ist gesetzlich arbeitsfreier Feiertag geblieben. Es laufen aber intensive Bemühungen den 29. Juni wieder auf gesamtstaalicher Ebene als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Es liegen bereits Gesetzesentwürfe im römischen Parlament auf und diese werden auch nach den Parlamentswahlen im April 2008 wieder neu eingebracht. Die Chancen für eine Wiedereinführung des Peter und Pauls Tages als arbeitsfreier Feiertag in Italien stehen demnach gut.