Verenatag

Sonntag, 01. September 2024 (Woche 35)

öffentlicher Ruhetag (Sonntag)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ammerswil Gemeinde CH kein Feiertag
Boniswil Gemeinde CH kein Feiertag
Brunegg Gemeinde CH kein Feiertag
Dintikon Gemeinde CH kein Feiertag
Egliswil Gemeinde CH kein Feiertag
Fahrwangen Gemeinde CH kein Feiertag
Hallwil Gemeinde CH kein Feiertag
Hendschiken Gemeinde CH kein Feiertag
Holderbank (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Hunzenschwil Gemeinde CH kein Feiertag
Lenzburg Gemeinde CH kein Feiertag
Meisterschwanden Gemeinde CH kein Feiertag
Möriken-Wildegg Gemeinde CH kein Feiertag
Niederlenz Gemeinde CH kein Feiertag
Othmarsingen Gemeinde CH kein Feiertag
Rupperswil Gemeinde CH kein Feiertag
Schafisheim Gemeinde CH kein Feiertag
Seengen Gemeinde CH kein Feiertag
Seon Gemeinde CH kein Feiertag
Staufen Gemeinde CH kein Feiertag
Religion
Gedenktag katholisch
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Heilige St. Verena

Verena ist die Zurzacher Heilige.
Die Legenden um ihr Leben wurden vor mehr als tausend Jahren aufgezeichnet. Sie erzählen, dass Verena im 3. Jahrhundert in Ägypten zur Welt kam. Im Gefolge der thebäischen Legion zog sie über Mailand, St. Maurice, Solothurn und Koblenz bis nach Zurzach. Verena kümmerte sich um Arme und Kranke. Dargestellt wird sie mit Kamm und Krug.

Das Grab der Heiligen Verena befindet sich im Zurzacher Verenamünster. Ihre Verehrung hier geht bis ins 5. Jahrhundert zurück.

Im Laufe der Zeit wurde Verena zur Patronin der Müller, der Schiffer und der Pfarrhaushälterinnen. Auf ihre Fürsprache versprach man sich Hilfe bei Kinderlosigkeit und bei Augenleiden. Seit 2003 ist sie Co-Patronin des Bistums Basel.

Ihr Fest, der Verenatag, wird jeweils am 1. September begangen.

Textkopie aus der Homepage der Kath. Parrei Sankt Verena in Bad Zurzach.