Unabhängigkeitstag Finnland

Freitag, 06. Dezember 2024 (Woche 49)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ammerswil Gemeinde CH kein Feiertag
Boniswil Gemeinde CH kein Feiertag
Brunegg Gemeinde CH kein Feiertag
Dintikon Gemeinde CH kein Feiertag
Egliswil Gemeinde CH kein Feiertag
Fahrwangen Gemeinde CH kein Feiertag
Hallwil Gemeinde CH kein Feiertag
Hendschiken Gemeinde CH kein Feiertag
Holderbank (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Hunzenschwil Gemeinde CH kein Feiertag
Lenzburg Gemeinde CH kein Feiertag
Meisterschwanden Gemeinde CH kein Feiertag
Möriken-Wildegg Gemeinde CH kein Feiertag
Niederlenz Gemeinde CH kein Feiertag
Othmarsingen Gemeinde CH kein Feiertag
Rupperswil Gemeinde CH kein Feiertag
Schafisheim Gemeinde CH kein Feiertag
Seengen Gemeinde CH kein Feiertag
Seon Gemeinde CH kein Feiertag
Staufen Gemeinde CH kein Feiertag
Weitere Feiertage am gleichen Datum:
Feiertag Klasse
St. Nikolaus5
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Unabhängigkeitstag in Finnland

Mit dem allmählichen Aufstieg Russlands zur Großmacht kam es immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Schweden und dem Zarenreich, worunter Finnland als "Puffer" zwischen beiden Ländern leiden musste.

Nachdem Finnland dadurch immer wieder unter schwedischer oder russischer Herrschaft stand, erklärte sich Finnland nach dem Zusammenbruch des Zarenreiches am 06. Dezember 1917 für selbstständig.

Die Unabhänigkeit Finnlands ist an diesem Tag auch heute noch Anlass für viele Feierlichkeiten.
Der/die Präsident/in empfängt im Präsidentenpalais in Helsinki eine Menge finnischer Persönlichkeiten, die Schaufenster in den Städten werden in den Nationalfarben blau und weiß dekoriert, überall wehen finnische Flaggen. Es werden Reden von Politikern gehalten, kulturelle Veranstaltungen besucht und Feuerwerke gezündet. Dafür werden in vielen Innenstädten für die Zeit der Feierlichkeiten Straßen abgeriegelt, wodurch es zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen kann. Fahrverbote sind jedoch nicht verhängt.

Für Lieferungen sollte man jedoch einen anderen Tag wählen, da Firmen und Geschäfte geschlossen sind.