Nationalfeiertag Schweiz

Donnerstag, 01. August 2002 (Woche 31)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ermland-Masuren Wojewodschaft PL
Großpolen Wojewodschaft PL
Heiligkreuz Wojewodschaft PL
Karpatenvorland Wojewodschaft PL
Kleinpolen Wojewodschaft PL
Kujawien-Pommern Wojewodschaft PL
Lebus Wojewodschaft PL
Lodsch Wojewodschaft PL
Lublin Wojewodschaft PL
Masowien Wojewodschaft PL
Niederschlesien Wojewodschaft PL
Oppeln Wojewodschaft PL
Podlachien Wojewodschaft PL
Pommern Wojewodschaft PL
Schlesien Wojewodschaft PL
Westpommern Wojewodschaft PL
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Die 1. August-Feiern

Viele Menschen schmücken ihr Zuhause mit Schweizer- und Kantonsfahnen. In den Gemeinden finden abends Feiern statt, wobei jede Ortschaft ihre Traditionen pflegt. Oft hält eine regional bekannte Persönlichkeit eine Rede und der örtliche Musikverein spielt auf. Ob privat, oder auf dem Dorfplatz: Man trifft sich, sitzt zusammen, redet und isst etwas.

Beim Einbruch der Dunkelheit sieht man viele Kinder mit Lampions (Papierlaternen mit Kerzen) und überall wird gefeuerwerkelt. In den Bergen sieht man auf vielen Gipfeln Höhenfeuer: meterhoh brennende Holzkegel, die von weither sichtbar sind.

Wissenswert zum 1. August

Was die Ladenöffnungszeiten betrifft, so wird der 31. Juli wie ein Samstag und der 1. August wie ein Sonntag behandelt.

1. August

von Rita Ackermann
Mittlerweile ist es an den meisten Orten so, dass am Abend des 31. Juli in den 1. August hineingefeiert wird, damit die Schweizer am 2. August wieder einen klaren Kopf haben ;)