Verenatag

Freitag, 01. September 2017 (Woche 35)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Beinwil am See Gemeinde CH kein Feiertag
Birrwil Gemeinde CH kein Feiertag
Dürrenäsch Gemeinde CH kein Feiertag
Gontenschwil Gemeinde CH kein Feiertag
Holziken Gemeinde CH kein Feiertag
Leimbach (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Leutwil Gemeinde CH kein Feiertag
Menziken Gemeinde CH kein Feiertag
Oberkulm Gemeinde CH kein Feiertag
Reinach (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Schlossrued Gemeinde CH kein Feiertag
Schmiedrued Gemeinde CH kein Feiertag
Schöftland Gemeinde CH kein Feiertag
Teufenthal (AG) Gemeinde CH kein Feiertag
Unterkulm Gemeinde CH kein Feiertag
Zetzwil Gemeinde CH kein Feiertag
Religion
Gedenktag katholisch
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
2
Den Sonntagen gleichgestellter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Heilige St. Verena

Verena ist die Zurzacher Heilige.
Die Legenden um ihr Leben wurden vor mehr als tausend Jahren aufgezeichnet. Sie erzählen, dass Verena im 3. Jahrhundert in Ägypten zur Welt kam. Im Gefolge der thebäischen Legion zog sie über Mailand, St. Maurice, Solothurn und Koblenz bis nach Zurzach. Verena kümmerte sich um Arme und Kranke. Dargestellt wird sie mit Kamm und Krug.

Das Grab der Heiligen Verena befindet sich im Zurzacher Verenamünster. Ihre Verehrung hier geht bis ins 5. Jahrhundert zurück.

Im Laufe der Zeit wurde Verena zur Patronin der Müller, der Schiffer und der Pfarrhaushälterinnen. Auf ihre Fürsprache versprach man sich Hilfe bei Kinderlosigkeit und bei Augenleiden. Seit 2003 ist sie Co-Patronin des Bistums Basel.

Ihr Fest, der Verenatag, wird jeweils am 1. September begangen.

Textkopie aus der Homepage der Kath. Parrei Sankt Verena in Bad Zurzach.